Bonusheft

Mit dem Gesundheitsreformgesetz ist schon 1989 ein Bonus-System für die kassenärztliche Versorgung mit Zahnersatz eingeführt worden:

Patienten, die älter als 18 Jahre sind und über einen Zeitraum von fünf Jahren mindestens einmal jährlich zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sind, erhalten einen Extra-Zuschuß (Bonus) in Höhe von 20% von ihrer Krankenkasse. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, erhöht sich der Zuschuß auf 30%. Das Bonusheft kann also im Falle eines Falles später einmal bares Geld wert sein.

Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorgeprogramm (Individualprophylaxe, IP-Programm) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Kosten für die Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen.

Bedenken Sie jedoch: auch der höchste Bonus kann die Gesundheit und Schönheit Ihrer natürlichen Zähne nicht ersetzen. Deshalb: nicht nur wegen des Bonushefts regelmäßige Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt!

Bonusheft

SPRECHSTUNDEN
NACH VEREINBARUNG


Gabriela Dorlöchter-Britz
Katharina-Fischer-Platz 3
85435 Erding


Tel.: 08122-18 71 40
Fax: 08122-18 71 41


Ihr nächster Notdienst:

ZAHNARZTNOTDIENST

Bonusheft