Heil- und Kostenplan
Bei umfangreicher Versorgung mit Zahnersatz wird vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan erstellt. Dieser ist teilweise mit einem Kostenvoranschlag vergleichbar, da er eine detaillierte Auflistung der geschätzten Behandlungs-, Material- und Laborkosten enthält. Zusätzlich werden jedoch noch andere wesentliche Punkte schriftlich niedergelegt, so daß letztendlich ein Heil- und Kostenplan weit über einen normalen Kostenvoranschlag hinausgeht:
-Durch eine eingehende Untersuchung wird der sogenannte Zahnstatus erhoben, ein ausführlicher Befund über den Gesundheitszustand und die konkrete Situation in Ihrem Mund.
-In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie dann über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten, von der "ausreichenden und zweckmäßigen" Kassenversorgung über eventuell aus medizinischer Sicht notwendige Alternativen bis hin zu möglicherweise aufwendigeren, ästhetischeren und komfortableren Lösungen. Gemeinsam und nach Möglichkeit unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche und Vorstellungen legen wir dann den Behandlungsplan fest.
Den vollständigen Heil- und Kostenplan reichen Sie dann - sofern Sie anspruchsberechtigt sind zusammen mit Ihrem Bonusheft - Ihrer Krankenkasse ein.
Nach Prüfung und Genehmigung erhalten Sie den Heil- und Kostenplan zurück. Sie wissen nun, wieviel Ihre Krankenkasse erstattet und wie hoch Ihr Eigenanteil an den Behandlungskosten ist.
Sollte keine Notwendigkeit für nachträgliche Änderungen bestehen, kann die Behandlung beginnen.
Bitte bedenken Sie, daß die gesamten Kosten der Behandlung nicht mit absoluter Sicherheit auf den Cent genau vorausgesagt werden kann, da sich im Laufe der Behandlung eventuell notwendige, geringfügige Änderungen ergeben können. Für ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.