Mehrkostenvereinbarung

In der Zahnmedizin können Sie in einigen Bereichen, z.B beim Zahnersatz oder bei der Füllungstherapie wählen, ob Sie nur die "ausreichende und zweckmäßige" Kassenversorgung (Vertragsleistung) oder eine aufwendigere, ästhetischere und komfortablere Leistung (Wahlleistung) haben möchten. Sollten Sie sich für eine höherwertige Versorgung entschieden haben, schließen Sie mit uns eine Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklären Sie sich bereit, die Kosten für den bei der Behandlung entstehenden Mehraufwand selbst zu tragen.

Beispiel: Eine Zahnfüllung als Vertragsleistung (d.h. aus Amalgam) kostet ca. 40 EURO. Festzuschuss der Kasse: 40 EURO, Ihnen entstehen keine Mehrkosten. Sie entscheiden sich jedoch aus ästhetischen Gründen für eine Versorgung mit einem Inlay aus Keramik als Wahlleistung, welche aufgrund des höherwertigen Materials und des Mehraufwands deutlich mehr als die einfache Füllung kosten kann. Der Festzuschuss von 40 EURO bleibt Ihnen erhalten, Sie selbst zahlen - als lohnende Investition auf Lebenszeit - die Differenz.

Für ausführlichere Informationen zu dieser Thematik stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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