Fissurenversiegelung

Alle Zähne mit zerklüfteten Oberflächen sind besonders kariesgefährdet. Denn die tiefen Fissuren und Grübchen bieten den Bakterien in der Mundhöhle gute Möglichkeiten, sich "festzuhalten". Durch die Versiegelung der Zahnoberflächen, der Fissuren und der Grübchen erhalten Zähne für viele Jahre einen wirksamen Schutz gegen Karies. Deshalb ist aus medizinischer Sicht die Fissurenversiegelung auch für den vom Gesetzgeber altersmäßig eingeschränkten Personenkreis empfehlenswert. In manchen Fällen auch für Erwachsene.

Für alle 6- bis 17jährigen Patienten ist die Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne Kassenleistung. Wird die Fissurenversiegelung bei Patienten an Milchzähnen oder den übrigen bleibenden Zähnen außerhalb der oben genannten Altersbegrenzung durchgeführt, gilt diese Maßnahme als Privatleistung und muss auf der Basis der privatrechtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erbracht und berechnet werden.

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